Einkommen: € 40.000Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit € 45.000
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung € -5.500
Kapitaleinkünfte € 500
Summe der positiven Einkünfte = Gegenstandswert € 40.000
Gebührenrahmen von 1 bis 6 Zehntel der StBVV
ergibt eine
Gebührenbandbreite von € 94,70 bis € 568,20.
Einkommen: € 70.000Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit € 75.000
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung € -5.500
Kapitaleinkünfte € 500
Summe der positiven Einkünfte = Gegenstandswert € 70.000
Gebührenrahmen von 1 bis 6 Zehntel der StBVV
ergibt eine
Gebührenbandbreite von € 126,00 bis € 756,00
Einkommen: € 100.000Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit € 105.000
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung € -5.500
Kapitaleinkünfte € 500
Summe der positiven Einkünfte = Gegenstandswert € 100.000
Gebührenrahmen von 1 bis 6 Zehntel der StBVV
ergibt eine
Gebührenbandbreite von € 142,20 bis € 853,20
Einkommen: € 130.000Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit € 135.000
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung € -5.500
Kapitaleinkünfte € 500
Summe der positiven Einkünfte = Gegenstandswert € 130.000
Gebührenrahmen von 1 bis 6 Zehntel der StBVV
ergibt eine
Gebührenbandbreite von € 158,30 bis € 949,80
Einkommen: € 150.000inkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit € 155.000
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung € -5.500
Kapitaleinkünfte € 500
Summe der positiven Einkünfte = Gegenstandswert € 150.000
Gebühr 1/10 bis 6/10
Gebührenbandbreite: € 166,40 bis € 998,40