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Abfindungsberatung

ABFINDUNGSBERATUNG

Wir beraten Sie in steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht im Zusammenhang mit Ihrer Abfindung.

Kern unserer Beratung ist die individuelle Ausarbeitung von Gestaltungsmöglichkeiten um die Besteuerung der Abfindung so niedrig wie möglich zu halten. Wir berechnen Ihnen alle möglichen Fallbeispiele mit Anspruchs- und Liquiditätsbetrachtungen.

WIR GEHEN WIE FOLGT VOR:

In einem unverbindlichen Erstgespräch (auch telefonisch möglich) prüfen wir Ihre Abfindungssituation und Sie erhalten von uns ein Honorarvorschlag.
 
Sollten wir sodann für Sie tätig werden, nehmen wir zunächst Ihre Daten auf, gerne auch per Post oder mail.
 
Wir bereiten für Sie Ihre Daten auf und erstellen insbesondere folgende Auswertungen:
Steuerliche Vorausberechnungen im Zusammenhang mit der Abfindung,
Ausarbeitung steueroptimierter Gestaltungen !
Erstellung eines entsprechenden Liquiditätsplan und alternative Simulationsberechnungen.
 
Die Berechnung eines etwaigen Arbeitslosengeldes unter Berücksichtigung von möglichen Sperrzeiten und Ruhenszeiträumen und die Überprüfung der sozialversicherungsrechtlichen Situation im Hinblick auf Ihre Krankenversicherung wird von uns einbezogen.
 
Beratungsgespräch:
In einem persönlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen Ihre Daten und erläutern verschiedene Handlungsalternativen. Bei arbeitsrechtlichen Problematiken verweisen wir auf unseren anwaltlichen Kooperationspartner.
 

Falls Interesse besteht, freuen wir uns auf Ihren Anruf.