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Privatpersonen

PRIVATPERSONEN

Folgende Leistungen führen wir für Privatpersonen aus:

 
Private Steuererklärungen:
            
•  Erstellung und Beratung bei Ihrer
–  Einkommensteuererklärung oder der
–  Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung.

Rechtsbehelfe bei fehlerhaften Steuerbescheiden
            
Verschiedene Anträge:
            
z.B.:
• Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
• Anpassung der Vorauszahlungen
• Stundungsanträge
• Fristverlängerungen, etc.

 

Honorar
Aus zahlreichen Gesprächen wissen wir, dass für viele Mandanten die Frage nach dem Honorar ganz weit vorne steht, auch wenn Sie meist erst am Schluss gestellt wird.

Allgemein ist zu sagen, dass alle Steuerberater nach der gleichen Vergütungsverordung (StBVV) abrechnen und die Höhe der einzelnen Einkünfte die jeweilige Berechnungsgrundlage bildet.

Innerhalb einer Gebührenspanne (Mindestwert und Höchstwert) werden die Leistungen abgerechnet.

Bevor Sie uns einen Auftrag final erteilen, erhalten Sie von uns die Gebührenhöhe. Erst wenn für Sie alle Parameter stimmen, werden wir für Sie gebührenpflichtig tätig. Sie gehen insofern kein Risiko ein.
Die Wahl der Gebühr innerhalb der Gebührenbandbreite (im Beispiel 1-6/10) ist abhängig vom

Arbeitsaufwand,
Bedeutung und
Schwierigkeit.

Die Ermittlung der einzelnen Einkünfte wird - sofern eine Einkunftsermittlung vorgenommen wurde - gesondert abgerechnet.

Wir versuchen immer eine faire und transparente Abrechnung zu erstellen.