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Unternehmer / Gesellschaften

Unternehmer / Gesellschaften
Zum Kreis der Unternehmer zählen:
Einzelunternehmer (Gewerbetreibende/Freiberufler)
Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG)
Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH)
Gemeinnützige Vereine und Körperschaften

Unsere wesentlichen Leistungen finden Sie hier:

• laufende Erstellung der Finanzbuchhaltung einschließlich Anlagenbuchhaltung
• Offene-Posten-Buchhaltung
• Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung
• Kostenstellenbuchhaltung
• Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammenfassende Meldungen
• Zeitnahe und aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen und Analysen
• Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
• Laufende Erstellung der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
• Lohnkontenführung
• Erstellung aller erforderlichen Anmeldungen

Nähere Informationen finden Sie auch rechts unter Leistungen "Lohnabrechnung".
• Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
• Einnahmen- Überschussrechnung
• Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
• Aufgabebilanzen bei Geschäftsveräußerung, -aufgabe oder Liquidation
• Auseinandersetzungsbilanzen bei Aufnahme oder Austritt eines Gesellschafters
• Umsatzsteuererklärung
• Gewerbesteuererklärung
• Körperschaftsteuererklärung
• Erklärung zur Einheitlichen und Gesonderten Feststellung
• Investitionszulagenanträge, etc.
• Gestaltungsberatung zur Optimierung Ihr Steuerbelastung
• Betriebswirtschaftliche Beratung
• Kostenrechnung und Analyse
• etc.
Informationen zur Einkommensteuererklärung der Einzelunternehmer bzw. Gesellschafter finden Sie rechts unter "Privatpersonen".
Honorar
Aus zahlreichen Gesprächen wissen wir, dass für viele Mandanten die Frage nach dem Honorar ganz weit vorne steht, auch wenn Sie meist erst am Schluss gestellt wird.

Aufgrund der vielen individuellen Konstellationen können wir hier leider keine allgemeingültigen Angaben machen. Allgemein ist zu sagen, dass alle Steuerberater nach der gleichen Vergütungsverordung (StBVV) abrechnen und die Höhe der einzelnen Einkünfte die jeweilige Berechnungsgrundlage bildet.

Innerhalb einer Gebührenspanne (Mindestwert und Höchstwert) können sodann die Leistungen abgerechnet werden.

Wir versuchen immer eine faire und transparente Abrechnung sicherzustellen und rechnen insofern grundsätzlich im unteren 1/4 der Gebührenverordung ab. Gerne ermittele ich in einem persönlichen Gespräch Ihr individueller Gebührenrahmen und erstelle lhnen ein verbindliches Honorarangebot. Die Vereinbarung einer

PAUSCHALE
für bspw. allen Leistungen incl. den betrieblichen Steuererklärungen

ist selbstverständlich ebenfalls möglich.