Beispiel für die Erstellung der Finanzbuchhaltung
Für die Anfertigung einer kompletten Finanzbuchhaltung erhält der Steuerberater eine Monatsgebühr i.H.v. 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C. Berechnungsgrundlage ist i.d.R. der Jahresumsatz (§33 Abs.1 StBVV).
Die Wahl der Gebühr innerhalb der Gebührenbandbreite ist immer abhängig von der Branche, dem Arbeitsaufwand, Bedeutung und Schwierigkeit.